AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt)
Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von der
Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt). Die Leistungen von Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Der Begriff "Ganzhufengut", "wir", "uns" oder "unser" bezieht sich auf Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt), ein in der Registrierstelle vom Amtsgericht Dresden unter der HRB: 42466 eingetragenes Unternehmen.
(2) Der Begriff Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) bezieht sich auf unsere Webseite www.ganzhufengut.de.
(3) Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Gastanfragen und die Verwaltung von
Inhalten auf Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.
(4) Der Begriff "Gast" bezieht sich entweder auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen bei uns schriftlich, persönlich oder telefonisch meldet; oder b) die Organisation oder Personengruppe,
bei der sich die Person im Namen einer Organisation oder Personengruppe bei uns schriftlich, persönlich oder telefonisch meldet.
(5) Der Begriff "Immobilie" bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Wohnung, Zimmer oder Mietflächen, die vom Gast oder durch uns eines Dritten oder einem Kanal eines Dritten
angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden.
(6) Der Begriff "Inhalt" bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite www.ganzhufengut.de oder per E-Mail info@ganzhufengut.de getätigt werden. Alle Anfragen, die über jegliche andere
Methode getätigt wird, wie zum Beispiel über unseren Facebook- oder Instagramkanal, werden nicht berücksichtigt.
Können wir dem Gast die Ferienwohnung im gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir dem Gast ein schriftliches Angebot per Mail zusenden. Mit schriftlicher Zusage per
Mail des Gastes an uns, erhält der Gast die Buchungsbestätigung. Nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist die Buchung rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Durch den Eingang der Anzahlung, erhält die Buchung seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietvertrages (Buchungsbestätigung)
ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird bei Abreise in bar fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine spätere Abreise wünscht, sollte dies vorher mit uns abgesprochen werden.
Sollte der Gast am Anreisetag bis 21:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt)
als gekündigt Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) kann dann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen bzw. in den Geschirrspüler einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Ferienwohnungen
Die Ferienwohnung wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten dem Gast während des Aufenthaltes Mängel auffallen,
so ist der Gast dazu verpflichtet die Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar,
z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen in den Wohnungen als auch im Außenbereich ist untersagt.
Individuelle Bedürfnisse kann der Gast in einer Absprache mit Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) direkt vor Ort klären. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere
Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die
Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt).
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) erlaubt. Auf dem gesamten Gelände des „Ganzhufengutes“ besteht bei Hunden Leinenpflicht.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personenanzahl benutzt werden. Möchten die Gäste des „Ganzhufengutes“ auf dem Hof und in der Ferienwohnung Gäste von außerhalb empfangen, bedarf es der vorherigen Zustimmung der Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt). Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von je 5,00€/Tag zu zahlen. Die Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) behält sich zudem in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Anzahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt des Gastes ist dieser verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
• weniger als 14 Tage vor dem Anreisetag: 50% des vereinbarten Preises
• bei Nichtanreise (ohne schriftliche Stornierung): 100% des vereinbarten Preises.
Die Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) bietet jedoch an, einen anderen Zeitraum alternativ zu buchen. Eine individuelle schriftliche Absprache ist möglich.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch die Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
§ 10 Haftung des Vermieters
Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Wir sind jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, und Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 11.1 Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies nur mit vorheriger Zustimmung von uns möglich. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung gilt absolutes Rauchverbot. Rauchen ist nur im Innenhof und dem Außengelände erlaubt. Der Gast entsorgt seine Kippen in die vorgesehenen Behälter und Aschenbecher.
(4) Unser Außengelände bietet für jede Ferienwohnung Parkplätze. Die Parkordnung ist der Willkommensmappe vor Ort in den Ferienwohnungen bzw. -zimmern zu entnehmen.
(5) Die Benutzung der Spielstube, der Aufenthalt im Garten und bei den Tieren sowie die Nutzung des weiteren Außengeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein.
Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Ganzhufengut UG (haftungsbeschränkt) hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung
des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 13 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Dresden zuständig.